Bitte denken sie daran, die Mietpreisbremse greift nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Die Landesregierungen sind ermächtigt, diese Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens fünf Jahren zu bestimmen. Prüfen sie daher, ob eine Mietpreisbremse von ihrer Landesregierung für ihre Stadt oder Gemeinde verordnet wurde. Auskünfte zur ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten sie bei den Wohnungsämtern. Die Mietpreisbremse hat nichts mit der Kappungsgrenze im Falle einer Mieterhöhung zu tun. Die Kappungsgrenze soll den Mieter davor schützen, dass die Miete auch unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete im Falle einer Mieterhöhung allzu rasch erhöht wird.