Sie fahren in Urlaub? Kein Problem! Einige Dinge sollten sie als Mieter jedoch beachten, sonst könnte es ein böses Erwachen bei ihrer Rückkehr geben. Denn neben der Pflicht pünktlich die Miete zu zahlen, wartet noch eine Reihe zusätzlicher Nebenpflichten auf sie.
Eine der wichtigsten Pflichten nennt sich Obhutspflicht. Der Mieter muss im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs alles ihm Zumutbare tun, um die Wohnung gegen Schäden zu sichern, bzw. er muss alles unterlassen, was solche Schäden verursachen könnte, dies gilt selbstverständlich auch während ihrer Abwesenheit.

Insekten können im Wohnbereich nicht nur im Sommer zum Problem werden. Aufgrund zunehmend milderer Wintertemperaturen sind Fliegen oder Schadmotten auch in der kalten Jahreszeit immer häufiger in Innenräumen zu beobachten. Um ganzjährig ungebetene Gäste fernzuhalten, wird in vielen Haushalten gerne ein Fliegengitter am Fenster eingesetzt. Insbesondere für Allergiker, für die ein Stich lebensgefährlich werden kann, stellen sie die sicherste Lösung dar, da die engmaschige Gaze auch kleinsten Insekten zuverlässig den Zugang verwehrt. Doch während Hauseigentümer jederzeit frei über die Anbringung entscheiden können, riskieren Mieter schnell rechtlichen Ärger, wenn ein Insektenschutz eigenmächtig installiert wird. Ein Überblick über die aktuelle Rechtslage.
Über die Nutzung des Hausflures gibt es viele Arten von Streit. Manche Bewohner betrachten den Hausflur als das, was in ihrem jährlichen Campingurlaub das Vorzelt ist. Hier wird alles abgestellt, was für die Wohnung zu dreckig oder zu sperrig ist und was man beim nächsten Ausflug nach draußen sowieso wieder braucht. Schuhe, ein altes Regal, Regenschirme und vieles mehr sammeln sich an.











