Natürlich ist es aufwändig, wenn ein Mieter abgemahnt werden muss, weil er vertragliche Pflichten verletzt hat oder kurz nach Mietbeginn schon wieder die Kündigung auf dem Tisch liegt und sich die Verwaltung auf die Suche nach einem Nachmieter begeben muss. Da liegt es nahe, sich diese Arbeit bezahlen zu lassen. Deshalb enthalten nicht wenige Mietverträge Regelungen, die dem Mieter bei bestimmten Sachverhalten die Zahlung einer Geldsumme auferlegen.