Nach herrschender Rechtsauffassung wird eine Wohnung am letzten Tag des Mietverhältnisses zurückgegeben (BGH, NJW 1989, 451, 452: "am Tage der Beendigung des Mietverhältnisses"). Da die meisten Mietverhältnisse durch eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages ordentliche Kündigung des Mietvertragesordentliche Kündigung des Mietvertrages beendet werden, ist dies in der Regel der letzte Tag des Monats, da die Kündigungsfristen bis zum Ende des Monats laufen.
Nun kann es passieren, dass der Monatsletzte auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Viele Vermieter wissen nicht, dass sich in diesen Fällen der Rückgabetermin zu Gunsten des Mieters auf den folgenden Tag verschiebt. Ist dieser Tag ebenfalls ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, kann sich der Rückgabetermin noch einmal um einen weiteren Tag verschieben. Ärgerlich für jeden Vermieter und auch Nachmieter, der die Mietsache nahtlos zum nächsten ersten nutzen möchte.













