In vielen Wohnungsinseraten finden sich immer öfters Wohnungsangebote inklusive Einbauküche. Das hebt den Wohnwert für den Vermieter und der Mieter spart Zeit und Geld für die Anschaffung einer neuen Küche. Viele Vermieter scheuen diese Investition jedoch, weil sie bei einer mitvermieteten Küche auch für eventuell anfallende Reparaturen zuständig sind. Wer dieses Risiko umgehen möchte, sollte über die wenig bekannte Leihe nachdenken.


Die Unterschrift, auch Signatur genannt, ist buchstäblich eine handschriftliche eigenhändige Unter-Schrift, weil sie unter das Dokument gesetzt wird, für das sie gelten soll. Ob die Vertragsparteien den Inhalt auch verstanden haben, ist eine andere Diskussion. Unterschriften neben oder über dem Text gelten im gesetzlichen Sinne nicht als Unterschriften. Wenn Vermieter und Mieter vor Unterzeichnung des Mietvertrages Änderungen vornehmen möchten, sollten diese also innerhalb des Textes eingefügt werden, bei umfangreichen Änderungen empfiehlt sich eine Anlage, die auch noch einmal von allen Vertragsparteien unterschrieben werden sollte und auf die im Mietvertrag Bezug genommen wird.












