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Ist der Vermieter der Auffassung, dass der Mieter seine mietvertraglichen Pflichten verletzt, kann er ihn abmahnen. Abmahnen heißt, der Vermieter fordert den Mieter unter konkreter Nennung des Sachverhaltes auf, sein vertragswidriges Verhalten nicht zu wiederholen oder er setzt eine Frist, innerhalb derer das vertragswidrige Verhalten zu beenden ist.