Eine Abmahnung vom Vermiete ist keine Kündigung, sondern zunächst ein rechtliches Warnsignal. Bild stock.adobe.com © notkoo2008
Eine Abmahnung durch den Vermieter verunsichert viele Mieter. Häufig entsteht der Eindruck, das Mietverhältnis stehe unmittelbar vor dem Aus. Tatsächlich ist eine Abmahnung keine Kündigung, sondern zunächst ein rechtliches Warnsignal.
Sie soll den Mieter auf ein beanstandetes Verhalten hinweisen und ihm Gelegenheit geben, dieses künftig zu unterlassen. Der folgende Beitrag ordnet die Abmahnung im Mietrecht ein und erklärt, welche Bedeutung sie für Mieter hat – und welche nicht.











