Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Oktober 2018 (VIII ZR 94/17) hat eine zentrale Frage des Mietrechts geklärt: Kann ein Mieter seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung nachträglich widerrufen? Der BGH entschied, dass dies nicht möglich ist. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern.











