Hinweis: Dieses Musterschreiben dient der Orientierung im Wohnraummietrecht. Es ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung und ist auf typische Fallkonstellationen zugeschnitten.
Pauschale Beanstandung der Betriebskostenabrechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom [Datum] beanstanden Sie die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum [Datum] bis [Datum] und führen hierzu aus:
„[Wortlaut des Mieters]“.
Nach erneuter Prüfung kann ich Ihren Einwand nicht nachvollziehen.
Die Betriebskostenabrechnung ist übersichtlich, vollständig und entspricht den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung stellt. Sie enthält insbesondere:
– Absender und Adressat,
– Bezeichnung des Abrechnungsobjekts und den Abrechnungszeitraum,
– die Angabe und Erläuterung der angewendeten Umlageschlüssel,
– die angesetzten umlagefähigen Betriebskosten gemäß Mietvertrag,
– den Ausweis der Gesamtkosten,
– die Berechnung Ihres Kostenanteils,
– den Abzug Ihrer geleisteten Vorauszahlungen sowie
– den Ausweis des sich ergebenden Guthabens bzw. Nachzahlungsbetrags.
Allgemeine Beanstandungen der Betriebskostenabrechnung, ohne dass zuvor Einsicht in die Abrechnungsunterlagen genommen wurde, sind rechtlich unbeachtlich.
Als Vermieter bin ich zudem nicht verpflichtet, die Betriebskostenvorauszahlungen so zu bemessen, dass größere Nachzahlungen ausgeschlossen sind.
Ich bitte Sie daher, mir bis zum [Datum] konkret mitzuteilen, welche Punkte der Abrechnung Sie beanstanden und worin Sie einen Fehler sehen.
Die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege können Sie nach vorheriger Terminabsprache zu den üblichen Geschäftszeiten einsehen.
Unabhängig davon weise ich darauf hin, dass bei ordnungsgemäßer Abrechnung bestehende Nachzahlungsbeträge fristgerecht zu begleichen sind.
Mit freundlichen Grüßen










