Die Sperrfristen des § 577a BGB* nach Umwandlung in Eigentumswohnungen greifen nicht, wenn die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses erfolgt, weil die Wohnung für eine Betreuungsperson benötigt wird, die nicht dem Haushalt des Vermieters angehört.
Weiterlesen ...Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!