Muss der Vermieter mir die Erlaubnis zur Anbringung eines Steckersolargerätes erteilen?
Oft liegt eine bauliche Veränderung mit Substanzeingriffen an der Mietsache vor, weil der aus einem Balkonkraftwerk, auch Stecker-Solaranlage genannt, gewonnene Strom über eventuell neue Leitungen in das vorhandenen Stromnetz eingespeist wird. Es wird in die Bausubstanz des Hauses eingegriffen und hier muss ein Vermieter vorab seine Zustimmung geben.
Im Hinblick auf die politisch gewollte Energiewende hin zu erneuerbaren Energien ist das mit Vorteilen verbunden. Daher ist das Errichten einer Solaranlage grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache durch den Mieter umfasst (AG Stuttgart, Urteil v. 30.3.2021, 37 C 2283/20)