Nicht immer kann sich ein Mieter auf die Sozialklausel berufen. Wann sieht das Gesetz Ausnahmen vor?Die Sozialklausel im Mietrecht, geregelt in § 574 BGB, schützt Mieter vor der Kündigung ihrer Wohnung, wenn der Auszug eine unzumutbare Härte darstellen würde. Doch sie ist nicht uneingeschränkt anwendbar – es gibt zahlreiche Ausnahmen, die Mieter kennen sollten.