Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Nicht immer! In der Regel ist der Einbau eines Fahrstuhls in einem Wohnhaus ein klarer Fall von Gebrauchswerterhöhung und rechtfertigt somit eine Modernisierungsmieterhöhung. In einem Fall, der vor dem Landgericht Berlin verhandelt wurde, jedoch nicht. Hier bekam die klagende Mieterin Recht und die Erhöhungsbeträge mussten von der Vermieterin erstattet werden.
Weiterlesen ...Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen