Eine Vermieterin beauftragte ein Unternehmen mit Reparaturarbeiten in der Mietwohnung. Die Firma demontierte einen Abfluss im Badezimmer und erneuerte dort eine Dichtung, hierfür wurden der Vermieterin 82,51 Euro in Rechnung gestellt. Diesen Betrag wollte die Vermieterin von ihren Mietern erstattet haben, doch die weigerten sich und die Parteien trafen sich vor dem AG Charlottenburg wieder.
Weiterlesen ...Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich