Mieter können lediglich den Schallschutz verlangen, der üblich war, als das Gebäude errichtet wurde. Es sei denn, sie haben mit dem Vermieter andere mietvertragliche Vereinbarungen getroffen.
Weiterlesen ...Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich