Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Vermieter von Wohnraum das Mietverhältnis durch Kündigung beenden, wenn sich der Mieter weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter bzw. den von ihm beauftragten Handwerkern hierzu Zutritt zu gewähren.
Der BGH entschied, dass eine auf die Verletzung von Duldungspflichten gestützte Kündigung des Mietverhältnisses (§ 543 Abs. 1 BGB*) nicht generell erst dann in Betracht kommt, wenn der Mieter einen gerichtlichen Duldungstitel missachtet oder sein Verhalten "querulatorische Züge" zeigt.
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!