Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich
Bei Auszug sollte der Mieter den Parkettboden abschleifen und neu versiegeln lassen, einen teilweisen Einbehalt der Kaution wegen diverser Kratzer behielt sich der Vermieter auch noch vor. Eine happige Liste, gegen die der Mieter vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vorging. Richtig so, urteilten die Richter! Abschleifen und Versiegeln stellen Instandhaltungsmaßnahmen dar, hierfür ist der Vermieter zuständig!
OLG Düsseldorf, I-10 46/03
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen