Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Ihr Nachbar hortet den Müll in seiner Wohnung, der Hund wird auch nicht Gassi geführt? Es stinkt also zum Himmel im Haus und der Vermieter rührt sich nicht? Dann können sie die Miete mindern. So entschied es das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (213 C 94/10), als sich der Vermieter gegen die 10%ige Mietminderung seiner Mieter erfolglos zu wehren versuchte.
Weiterlesen ...Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich