Eckpunkte zur Wohngeld-Plus Reform zum 01.01.2023

Wie angekündigt tritt zum 01.01.2023 die Wohngeldreform in Kraft. Da das Wohngeld je zur Hälfte von Bund und Ländern gezahlt wird, bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich am 25.11.2022 mit dem Gesetzentwurf befasst. Es gibt noch ein paar Unstimmigkeiten, daher können sich möglicherweise noch Änderungen des Gesetzes und damit des Wohngeldes 2023 ergeben Hier jedoch schon einmal die Eckpunkte der Reform:

Einführung eine dauerhaften Heizkosten- und Klimakomponente

Höhe des Heizkostenzuschusses
Höhe der Klimakomponente
Anpassung der Wohngeldformel
Neufestlegung der Mietenstufen
Vereinfachter und beschleunigter Bezug des Wohngeldes
Verlängerung der Bezugsdauer
Auswirkungen der Wohngelderhöhung

Einführung eine dauerhaften Heizkosten- und Klimakomponente

Höhe des Heizkostenzuschusses

Um die erheblichen Mehrbelastungen durch die seit 2021/22 stark steigenden Heizkosten zu berücksichtigen, wird eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingeht. Es erfolgt also keine vollständige Übernahme der Heizkosten. Der Zuschlag beträgt 2,00 Euro je Quadratmeter Richtfläche pro Monat, um Wohngeldhaushalte pauschal bei den Heizkosten zu unterstützen.

Höhe der Klimakomponente

Steigende Wohnkosten auf Grund von Modernisierungsmaßnahmen, die die Energiebilanz von Wohngebäuden verbessern, belasten durch die in der Regel damit einhergehenden Mieterhöhungen einkommensschwächere Haushalte. Als Ausgleich soll ein Zuschlag auf die Miethöchstbeträge um 40 ct/qm und Monat mit den Richtwohnflächen des Wohngeldes erfolgen. Der Zuschlag soll ohne zusätzliche Nachweispflichten der das Wohngeld beantragenden Haushalte auskommen und somit den Aufwand gleichermaßen bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie in den Wohngeldbehörden geringhalten.


 

Was ist eine Richtfläche?

Der Heizkosten - und Klimazuschuss ist gedeckelt und richtet sich nach der sogenannten Richtfläche. Zur Ermittlung des durchschnittliche Zuschusses zur Heizkosten- und Klimakomponten wird die Wohnfläche in Abhängigkeit von der Anzahl der Haushaltsmitglieder (sog. Richtfläche in der Systematik des Wohngeldes) herangezogen. Für einen Ein-Personen-Haushalt sind dies 48 qm, für einen Zwei-Personen-Haushalt 62 qm und für jede weitere Person 12 qm.

 


Anpassung der Wohngeldformel

Stetitg steigende Mieten führen dazu, dass Mieter trotz Wohngeldbezug in der Spitze über 50% ihres verfügbaren Einkommens für die Miete ausgeben müssen. Nach Ansicht der Bundesregierung sind Korrekturen notwendig. Dies soll durch eine Anpassung der Wohngeldformel erreicht werden. Ziel ist eine Leistungsausweitung der Maximaleinkommen, bis zu denen ein Wohngeldanspruch möglich ist. Die Wohnkostenbelastung an den oberen Einkommensrändern des Wohngeldes soll auf rund 40% des verfügbaren Einkommens gesenkt werden.

§ 19 des Wohngeldes enthält die maßgeblichen Vorschriften zur Berechnung des Wohngeldes (Wohngeldformel). Die Einflussgrößen dieser Formel (Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort) werden angepasst, sodass sich die Leistungen zum einen erhöhen und zum anderen die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte ansteigt.


 

Was versteht der Gesetzgeber unter Miete?

Für die Wohngeldermittlung ist die vertraglich vereinbarte Miete einschließlich der kalten Nebenkosten. maßgeblich. Außer Betracht bleiben: Heiz- und Warmwasserkosten, Untermietzuschläge, Zuschläge für die Benutzung als Gewerberaum, Vergütungen für überlassene Möbel mit Ausnahme üblicher Einbaumöbel, Garagen, Stellpläze.

 


Neufestlegung der Mietenstufen

Die Zuordnung der Gemeinden und Kreise zu Mietenstufen werden neu festgelegt. Grundlage der Mietenstufen waren bislang die Mietenstufenberechnungen des Statistischen Bundesamtes (StBA) zu den Stichtagen 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2017. Mit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 werden die Berechnungen des StBAauf die Datengrundlage zu den Stichtagen 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2020 aktualisiert.

Vereinfachter und beschleunigter Bezug des Wohngeldes

Um in Einzelfällen oder bei erhöhtem Geschäftsgang in den Wohngeldbehörden eine zügige Auszahlung der erhöhten Wohngeldbeträge zugunsten der Wohngeldhaushalte zu ermöglichen, ist die Möglichkeit einer vorläufigen Zahlung vorgesehen. Diese vorläufige Zahlung steht für den Fall, dass kein Wohngeldanspruch bestanden hat, unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

Verlängerung der Bezugsdauer

Der Bewilligungszeitraum kann - insbesondere bei gleichbleibenden Verhältnissen - auf bis zu achtzehn Monate zu verlängert werden.

Auswirkungen der Wohngelderhöhung

Die Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2023 führt im Jahr 2023 für die bisherigen Wohngeldhaushalte voraussichtlich zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um rund 190 Euro pro Monat. Im Durchschnitt aller bisherigen Wohngeldhaushalte steigt das Wohngeld von rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg um 106 Prozent. Der Empfängerkreis kann sich von derzeit 650.000 Haushalten auf bis zu 2 Mio. Haushalte ausweiten.Die Wohngeldausgaben für Bund und Länder werden auf vorrausichtlich 5,2 Mrd. € steigen.

 

Der Wohngeldrechner von smartrechner.de berechnet das Wohngeld gemäß dem von der Regierung verabschiedeten Entwurf zum Wohngeld-Plus-Gesetz (Wohngeldreform 2023).

 

aktuelle Urteile

Wasserzähler | Abzug, wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird

Sind in einem Objekt alle Wohnungen mit Wasseruhren ausgestattet, muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Wurde in solchen Fällen pflichtwidrig keine verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten erstellt und der Abrechnungsfehler wurde innerhalb der Abrechnungsfrist nicht korrigiert, kann der Mieter die Kosten um 15% kürzen (BGH, Beschluss vom 13. März 2012, Az. VIII ZR 218/11).

Link zur aktuellen Betriebskostenverordnung

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