Wie angekündigt tritt zum 01.01.2023 die Wohngeldreform in Kraft. Da das Wohngeld je zur Hälfte von Bund und Ländern gezahlt wird, bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich am 25.11.2022 mit dem Gesetzentwurf befasst. Es gibt noch ein paar Unstimmigkeiten, daher können sich möglicherweise noch Änderungen des Gesetzes und damit des Wohngeldes 2023 ergeben Hier jedoch schon einmal die Eckpunkte der Reform:

aktuelle Urteile

Elektroinstallationen aus Kaisers Zeiten muss sich der Mieter nicht gefallen lassen

Auch in einer nicht sanierten Altbauwohnung hat der Mieter ein Anrecht auf eine ausreichend dimensionierte Elektroinstallation. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof in seinem neuesten Urteil ein weiteres mal. Dies musste sich auch die klagende Vermieterin sagen lassen, die den Mieter, der u.a. aufgrund einer zu schwachen Stromversorgung die Miete gemindert hatte, auf Zahlung rückständiger Miete und Räumung der vermieteten Altbauwohnung verklagt hatte.

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