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Ihre Werbung auf Deutsches Mietrecht

Auf Deutsches Mietrecht veröffentlichen wir regelmäßig Artikel zu vielen Themen des Mietrechts. Dabei haben wir Mieter und Vermieter gleichermaßen im Blick. Wir erklären, welche Rechte Mieter haben, aber auch, wie Vermieter ihre Immobilie bestmöglich bewirtschaften oder sich gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr setzen können. Von A wie Abmahnung bis Z wie Zwangsräumung bietet Deutsches Mietrecht zu (fast) jedem mietrechtlichen Thema Informationen für beide Seiten.

 

Viele unserer Artikel sind in den Suchmaschinen ganz oben zu finden

In Google und Bing belegen wir mit vielen Suchbegriffen - zum Beispiel Mieterhöhung, Mietrecht, Betriebskostenverordnung, Kündigung Mietvertrag - Spitzenpositionen auf der ersten Seite der Suchergebnisliste.

 

Entwicklung der Besucher- und Seitenzahlen

2018

1,4 Mio. Unique Visitors

2,5 Mio. Seitenaufrufe

2019

1,2 Mio. Unique Visitors

2,2 Mio. Seitenaufrufe

2020

1,5 Mio. Unique Visitors

2,6 Mio. Seitenaufrufe

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Sie können folgende Werbeplätze buchen

Ob Startup, Rechtsanwalt oder Hausverwaltung, diese Werbeplätze sind ideal, um Ihr Unternehmen bekannt zu machen, Kunden zu gewinnen und sich als Experte/Expertin für Mietrecht zu positionieren.

 

Dieser Header Banner fällt sofort auf

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Ein Banner, der bei jedem Seitenaufruf sofort sichtbar ist (aktuell circa 200.000 Einblendungen pro Monat).
Größe: 728 mal 90 Pixel
Dateiformat: jpg, gif, png oder Text, kein Flash
Kosten: Werbeplatz für 100,00 EUR + 19% MwSt. / Monat
Buchungszeitraum: Mindestbuchungsdauer 1 Monat
belegt

Beispielseite 

 

Auf der rechten Seite direkt nebem dem Text

werbung rechts

Geschaltet werden zwei Werbebanner, jeder Banner wird für 50% der Besucher angezeigt (ca. 100.000 Einblendungen pro Monat je Banner).
Größe : 336 mal 280 Pixel
Dateiformat: jpg, gif, png, kein Flash
Kosten: Werbeplatz für 50,00 EUR + 19% MwSt. / Monat
Buchungszeitraum: Mindestbuchungsdauer 1 Monat
Belegt

Beispielseite

 

Sonstiges

Alle Preise netto zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer (19%)
Die Rechnungsbeträge werden im Voraus fällig.
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Urteile

Aufzug | Nutzbarkeit

Eine formularmäßige Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, durch die ein Mieter anteilig mit Kosten für den Fahrstuhl belastet wird, mit dem seine Wohnung nicht erreicht werden kann, weil sich der Aufzug in einem anderen Gebäudeteil befindet, benachteiligt den Mieter unangemessen. Er ist nicht zur Zahlung der angefallenen Betriebskosten verpflichtet.

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