Auch mit einer Betriebskostenabrechnung können Mieter bares Geld sparen, dies ermöglicht § 35a EStG. Ob Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeisterdienste oder Wartungen – da der Mieter mit diesen Kosten über die Betriebskostenabrechnung belastet wird, kann er Teile in der Steuererklärung geltend machen und seine tarifliche Einkommensteuer somit senken.