Welche Kündigungsfristen gelten für Hauptmieter und Untermieter bei der Kündigung eines unbefristeten Untermietverhältnisses? Gibt es Unterschiede zwischen möbliert und unmöbliert vermieteten Zimmern? Was muss in der Kündigung stehen?

Drei Dinge sind wichtig zu wissen:

  1. Es ist unerheblich, ob Räumlichkeiten in einer Mietwohnung oder einer Eigentumswohnung angemietet werden.
  2. Sie müssen zwischen der Untervermietung eines möblierten Zimmers und der Untervermietung eines unmöblierten Zimmers unterscheiden, denn das hat erhebliche Auswirkungen auf die Kündigungsfrist.
  3. Möchte ein Vermieter seinem Mieter kündigen, muss er ein berechtigtes Interesse (Kündigungsgrund) an der Beendigung des Mietverhältnisses nennen. Diese Vorschrift gilt bei der Untervermietung eines möblierten oder leeren Zimmers nicht. Es genügt ein Kündigungsschreiben mit Kündigungsdatum.

Urteile

Vogetäuschter Eigenbedarf, Schadenersatz verjährt in drei Jahren

Das Amtsgericht Mannheim urteilte, dass Mieter nicht zu lange warten sollten, wenn sie wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs von ihrem Vermieter Schadenersatz verlangen. Auch diese Forderungen unterliegen der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist nach 195 BGB.

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