
Der Austausch alter Fenster zählt zu den häufigsten Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbau. Doch sobald die neuen Bauelemente eingebaut sind, stellt sich für viele Eigentümer eine entscheidende Frage: Welche Kosten dürfen anschließend über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden und welche nicht? Beim Thema Fensterwechsel und Betriebskosten herrscht für Vermieter in der Praxis oft Unklarheit, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden klar zwischen Investitionsausgaben, Instandhaltung und laufenden Betriebskosten.










