Anhaltender Lärm und Schmutz aufgrund von Bauarbeiten in der Nachbarschaft mindert die Wohnqualität. Viele Amtsgerichte standen betroffenen Mietern in solchen Fällen automatisch eine Mietminderung zu. So geht es nicht, urteilte der Bundesgerichtshof (29. April 2020, Az.: VIII ZR 31/18).