So setzen Sie als Mieter Ihre Rechte durch

Konflikte mit dem Vermieter sind ärgerlich, manchmal aber leider nicht zu vermeiden. Wichtig ist es vor allem, dass Sie Ihre Rechte als Mieter kennen und diese wahren. Das Mieterrecht ist vergleichsweise komplex und nur die wenigsten kennen sich in diesem Bereich aus. Informationen und ein kühler Kopf haben oberste Priorität, wenn es darum geht, die Rechte als Mieter durchzusetzen.

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Gründe sowie Auslöser für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter

Es gibt eine Reihe von Situationen, die zu einem Streit zwischen Mieter und Vermieter führen können. In den letzten Jahren haben oft die steigenden Mieten und Nebenkosten für Unmut zwischen den Parteien gesorgt.

Hohe und unverhältnismäßig steigende Mieten sind bereits seit 2015 gesetzlich gestoppt. Trotzdem versuchen weiterhin Vermieter, unberechtigt die Miete zu erhöhen. Hier ist es wichtig, den Vermieter auf die Mietpreisbremse hinzuweisen. Sie haben dann das Recht, zu viel bezahlte Miete zurückzuerhalten. Das gilt bei Mietverträgen, die nach dem 1. April 2020 geschlossen wurden, auch rückwirkend. Wenn Sie also die Mietpreisbremse durchsetzen wollen, haben Sie gute Chancen, sofern Sie Ihre Rechte als Mieter kennen.

Bei den Nebenkosten ist die rechtliche Situation eindeutig. Dennoch kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. So haben Sie als Mieter ein Recht auf Einsicht der Betriebskostenabrechnung inklusive aller Belege. Der Vermieter darf Ihnen nur die tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen.

Deutlich komplexer ist die Situation, wenn Sie eine Mietminderung bei Mängeln an der Wohnung anstreben. Hier gibt es unzählige Situationen, die immer individuell zu bewerten sind. Das beginnt bei Lärm durch Baustellen und reicht bis hin zu Schimmelbildung in der Wohnung. Wollen Sie eine Mietminderung durchsetzen, ist es wichtig, sich an die genauen rechtlichen Abläufe zu halten.

Missverständnisse beseitigen – deshalb ist Kommunikation wichtig

Viele Probleme und Streitigkeiten lassen sich durch eine offene sowie ehrliche Kommunikation aus der Welt schaffen. Bevor mit rechtlichen Schritten oder dem Rechtsschutz im Mietrecht sofort gedroht wird, sollte also der Kontakt mit dem Vermieter gesucht werden. In bestimmten Situationen ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben. So muss eine Mängelanzeige durch den Mieter nach § 536c BGB erfolgen, um überhaupt die Möglichkeit für eine Mietminderung zu haben.Es ist zum Beispiel sinnvoll, den Vermieter zu einem Termin vor Ort einzuladen. Hierbei können die Gründe, die eventuell zu einer Minderung der Miete führen können, aufgezeigt werden. Eventuell ist es dann möglich, sich zu einigen oder der Vermieter erkennt die Situation.

Professionelle Hilfe und Beratung bei Konflikten

Bevor die Miete tatsächlich gekürzt wird, sollte jeder Mieter fachkundige Beratung einholen. Eine Anlaufstelle kann die Mietrechtsberatung bei den Verbraucherzentralen sein. Diese ist zudem recht günstig. Kostenfrei hingegen sind Beratung oft bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung. Eine günstige Mietrechtsschutzversicherung ist in einem solchen Fall also Gold wert. Es bietet sich zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung wie die ADVOCARD-360° an. Diese bietet einen Rundumschutz und ist deshalb nicht nur für Probleme im Bereich Mieterrechtsschutz dar.

Wer Probleme mit dem Vermieter hat und dann nach einem Mieterrechtsschutz sucht, sollte einige Punkte beachten. So ist die Rechtsschutzversicherung im Mietrecht rückwirkend meist für bis zu zwölf Monate gültig, deckt also auch bereits aktive Vorfälle ab. Ebenso wichtig für Sie ist Hilfe beim Rechtsschutz des Mietrechts ohne Wartezeit. Bei vielen Versicherungen beträgt die Wartezeit drei Monate nach Abschluss, bevor diese Leistungen bietet. Es ist also sinnvoll, eine Versicherung für den Mieterrechtsschutz rechtzeitig abzuschließen oder nach einem Rechtsschutz des Mietrechts ohne Wartezeit zu suchen.

Als letzter Schritt bleibt die Klage

Sind alle Optionen, sich gütlich zu einigen, gescheitert, und der Vermieter reagiert nicht auf die Mängelanzeige, dann bleibt nur noch der Weg zur Klage.Auf diesem Weg können Mieter die Rechte durchsetzen. Akzeptiert ein Vermieter hingegen eine Mietminderung über mehrere Jahre und reagiert nicht, dann kann diese Miete nachträglich nicht mehr zurückgefordert werden, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf.

 

Urteile

Umlageschlüssel Personen: Detaillierte Angaben sind in der Abrechnung nicht nötig

Formell ordnungsgemäß ist eine Betriebskostenabrechnung nach der Rechtsprechung des BGH, wenn sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entspricht, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält. Ob die Betriebskostenabrechnung die Voraussetzungen erfüllt, die an ihre Wirksamkeit zu stellen sind, richtet sich danach, ob der Mieter in der Lage ist, die zur Verteilung anstehenden Kostenpositionen zu erkennen und anhand des ihm mitgeteilten Verteilerschlüssels den auf ihn entfallenden Anteil an diesen Kosten nachzuprüfen. Hiernach sind bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben in die Abrechnung aufzunehmen:

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