Mieter muss abweichende Fensterfarbe dulden!

Ganz und gar nicht einverstanden war eine Mieterin mit den neuen Fenstern, die einige alte Fenster in ihrer Wohnung ersetzten. Der Vermieter hatte sich für weiße Rahmen, anstatt "Eiche braun" entschieden. Das einheitliche Gesamtbild der Wohnung sei gestört, befand die Mieterin. Sie hätte in der Wohnung nun weiße und braune Rahmen, eine Mietminderung sei gerechtfertigt. Dieser Auffassung erteilte das Amtsgericht München (473 C 25342/12) eine Absage, der Vermieter ist berechtigt undichte Fenster auszutauschen, er muss sich dabei nicht an der Rahmenfarbe der alten Fenster orientieren.

Lesetipp: So manche Mietwohnung verfügt über Fensterflächen, die für eine normale Reinigung nur schwer oder überhaupt nicht zugänglich sind. Wer ist in solchen Fällen für das Fensterputzen zuständig - Mieter oder Vermieter? Der BGH traf zum Thema Fensterreinigung einen klärenden Beschluss.

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Urteile

Modernisierung? Der Vermieter muss sich an die Regeln halten!

Modernisierung und Sanierung eines Hauses sind für die Bewohner lästig – selbst dann, wenn sich die Wohnungen anschließend in einem besseren Zustand befinden. Deswegen erlegt das Gesetz den Eigentümern auf, ihre Mieter bei größeren Arbeiten drei Monate vorher über die Modernisierung zu informieren. Kann diese Vorwarnfrist mit einem speziellen Passus im Mietvertrag außer Kraft gesetzt werden? Damit musste sich das Landgericht Berlin befassen.

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