Was ist ein Mietspiegel?

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Die Einordnung einer Wohnung in den Mietspiegel und die damit zu zahlende Miete/m² erfolgt nach den wohnwertrelevanten Merkmalen des § 558 BGB: Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einer Wohnung, soweit sie für die Mietpreisbildung relevant sind, werden berücksichtigt. Weitere außergesetzliche Merkmale können ebenfalls herangezogen werden.

Vermieter dürfen die Miete auch dann erhöhen, wenn die bisher bezahlte Nettomiete sich bereits innerhalb der Spanne für die ortsübliche Vergleichsmiete bewegt. Allerdings muss auch die neue höhere Nettokaltmiete innerhalb der Bandbreite für die ortsübliche Vergleichsmiete liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete gibt das Preisniveau vergleichbarer Wohnungen innerhalb der Gemeinde oder Stadt, in der die Wohnung liegt, bzw. einer nahe gelegenen, vergleichbaren Gemeinde, an.

Urteile

Ist der "Monte-Carlo"-Vergleich rechtens?

In einem Räumungs- und Zahlungsrechtsstreit hatten sich Mieter und Vermieter durch Vergleich dahingehend geeinigt, dass der Mieter bei Ratenzahlung der Mietrückstände in der Wohnung verbleiben kann. Diese Vereinbarung jedoch sofort hinfällig ist, wenn der Mieter sich schon mit einer Ratenzahlung in Rückstand befindet (unter Rechtsanwälten wird diese Art des Vergleichs auch "Monte-Carlo"-Vergleich genannt).

Es kam, wie es kommen musste, der Mieter lies eine Zahlung ausfallen und geriet in Rückstand. Daraufhin machte der Vermieter von der bedingten Räumungsvereinbarung Gebrauch. Der Mieter klagte zwar gegen seine Räumung, da er darin eine unwirksame Vertragsstrafe sah, dieser Ansicht folgte der BGH jedoch nicht, da er einen solchen Vergleich als zulässige Verfallsklausel mit Belohnungscharakter erachtete.

BGH VIII ZR 272/08