Anhand unseres Muster-Mieterhöhungsschreibens erläutern wir ihnen, worauf sie achten müssen, damit ihre Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete Erfolg hat und nicht schon an den formalen Voraussetzungen scheitert. Sie dient auch dem Mieter zur ersten Kontrolle eines Mieterhöhungsverlangens.


Neben der Mieterhöhung mit Hilfe von Vergleichsmieten und der Indexmiete kennt das Mietrecht den Staffelmietvertrag (§ 557a BGB Staffelmiete). Hier vereinbaren Vermieter und Mieter zukünftige Mieterhöhungen bereits im Mietvertrag, so dass für beide Seiten die künftige Mietentwicklung überschaubar wird. Die Mieterhöhungen erfolgen gestaffelt; das komplizierte Mieterhöhungsverfahren nach dem Vergleichsmietensystem entfällt.








