Lässt ein Mieter nach der Kündigung den Kündigungstermin verstreichen, sollten Vermieter aufpassen. Denn nach dem Gesetz haben Vermieter dann der Fortsetzung des Mietverhältnisses zu widersprechen (§ 545 BGB). Tun sie dies nicht, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit und der Vermieter muss wieder neu kündigen. Dies gilt auch für Mieter. Haben sie die Wohnung gekündigt und bummeln beim Auszug und der Vermieter rührt sich nicht, sollten auch sie darauf achten, ihrem Vermieter schriftlich mitzuteilen, dass sie einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrags widersprechen.