Mietkautionsbürgschaften, das Geschäft mit den Mietern

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mieter prüft die bedingungen einer kautionsversicherungDas Prinzip ist einfach: Der Mieter zahlt die Kaution nicht mehr an den Vermieter, sondern händigt ihm die Bürgschaft einer Kautionskasse (in der Regel ein Versicherungsunternehmen oder eine Bank) aus. Im Gegenzug schließt der Mieter mit eben dieser Kautionskasse einen Bürgschaftsvertrag und zahlt ihr eine jährliche Gebühr, auf daß die Kasse in Höhe der vereinbarten Kautionssumme gegenüber dem Vermieter bürgt. Doch ist diese Form der Bürgschaft auch ein gutes Geschäft für den Mieter? Hier ein paar häufige Irrtümer.

 

Mietkautionsbürgschaften sind keine Versicherungen

Auch wenn Versicherer die Bürgschaft stellen, handelt es sich nicht um eine Versicherung. Nimmt der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch, muss der Mieter diesen Einbehalt an den Bürgschaftsgeber zurückzahlen.

Mietkautionsbürgschaften beinhalten keine Rechtschutzversicherungen

Wenn der Vermieter die Bürgschaft der Kautionskasse in Anspruch nimmt, prüft die Versicherung den Sachverhalt und wehrt Ansprüche ab - meinen viele Mieter. Das ist ein großer Irrtum! Die Kautionskasse zieht nicht für den Mieter vor Gericht und streitet sich mit dem Vermieter. Hierfür ist allein der Mieter zuständig.

Prüfen sie die AGB der Anbieter

Problematisch sind selbstschuldnerische Bürgschaften auf erstes Anfordern. Hier verpflichtet sich der Bürge ohne Prüfung des Sachverhaltes zur sofortigen Auszahlung der Mietkaution an den Vermieter. Eine Prüfung des Anspruchs durch den Bürgschaftgeber findet nicht statt. Wurde eine Bürgschaft auf erstes Anfordern vereinbart, hilft nur die einstweilige Verfügung, um eine Auszahlung zu verhindern.

Etwas besser steht der Mieter da, wenn es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern handelt. Hier prüft der Bürgschaftsgeber vor der Auszahlung die Rechtmäßigkeit des Anspruchs und wird beim Mieter nachfragen. Eine Auszahlung wird der Mieter jedoch nur verhindern können, wenn er innerhalb kurzer Zeit (in der Regel 2 Wochen) handfeste Beweise vorlegen kann.

Die Mietbürgschaft ist nicht preiswert

Nichts ist umsonst! Für eine Mietkaution in Höhe von 2.100,00 Euro veranschlagt Kautionsfrei 110,25 Euro Gebühren jährlich, die swkbank berechnet 83,79 Euro. Bemühen wir die Zinsformel, so liegen die jährlichen Zinsen für die Bürgschaft zwischen 3,99% und 5,25% - Jahr für Jahr!

Als Vergleich der Dispositionskredt. Den will der Mieter mit 2.100,00 Euro zur Zahlung der Mietsicherheit nutzen und monatlich 200,00 Euro abtragen, aktueller Zinssatz der Bank 13%. Unter www.zinsen-berechnen.de kann der Mieter ausrechnen, daß er für diese knapp 11-monatige Überziehung 226,74 Euro Zinsen an die Bank zahlen muß. Der Dispo ist ab einer Mietlaufzeit von knapp 2 Jahren also günstiger.

 

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Die Mietkautionsbürgschaft muss der Vermieter nicht akzeptieren

Im Bürgerlichen Gesetzbuch § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten heißt es unter Absatz 3 „Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren.“ Sagt der Vermieter nein, hat der Mieter Pech gehabt. Dies gilt auch für sonstige alternative Kautionsanlagen.

Die Vor- und Nachteile für den Mieter

Pro

Contra

Die Vorteile für den Vermieter oder die Hausverwaltung

Fazit

Ein lohnendes Geschäft für die Versicherer, Banken und Wohnungsverwalter, die diese Form der Mietsicherheit auch gerne vermehrt anbieten. Hohe Jahresbeiträge für die Versicherungen und weniger Verwaltungsaufwand für den Hausverwalter. 

Für den Mieter sieht es nicht so gut aus. Kommt es zum Streit und der Vermieter nimmt die Bürgschaft in Anspruch, akzeptieren die Kautionskassen nur „handfeste Beweise“ und das heißt für den Mieter in den meisten Fällen auf eigene Kosten einen Anwalt nehmen und Klagen, um die Auszahlung zu verhindern oder sich das Geld vom Vermieter zurückzuholen.