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Ein Vermieter musste in der Wohnung seines Mieters einige Reparaturarbeiten durchführen. Im Zuge der Arbeiten wurden in der Küche diverse Fliesen entfernt sowie die Verkleidung des Hauptwasserrohres, das durch seine Wohnung führte. Nach Abschluss der Arbeiten lies der Vermieter das Anbringen der fehlenden Fliesen sowie die Verkleidung des Rohres zwei Jahre lang schleifen.
Weiterlesen ...Kündigung des WEG-Verwalters ist jetzt ohne wichtigen Grund möglich
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!
Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Bauliche Veränderungen nun einfacher möglich
Modernisierungen in der WEG können sie auf den Mieter umlegen