SCHUFA-Anteile sollen verkauft werden

Die Schufa-Auskunft ist in der Wohnungswirtschaft das gängige Mittel zur Einschätzung des Zahlungsverhaltens eines künftigen Mieters. Anders als viele denken, ist die SCHUFA jedoch kein staatliches Unternehmen, sondern eine Aktiengesellschaft. Die Anteile werden von Handelsfirmen, Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Privatbanken wie der Deutschen Bank oder der französischen Société Générale gehalten.

Nun entbrennt eine Kampf um die Mehrheit. Ein schwedischer Investor will die Anteile der französischen Société Générale kaufen, die bei ca. 10% liegen. Ziel des Investors ist die vollständige Übernahmen der SCHUFA und dies entfacht Widerstand bei Banken und Aktivisten. Was hat die Firma mit den sensiblen Daten vor? T-Online berichtet vom Kampf hinter den Kulissen und die Bedeutung des geplanten Schufa-Deals für Verbraucher.

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Urteile

Umlageschlüssel Personen: Detaillierte Angaben sind in der Abrechnung nicht nötig

Formell ordnungsgemäß ist eine Betriebskostenabrechnung nach der Rechtsprechung des BGH, wenn sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entspricht, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält. Ob die Betriebskostenabrechnung die Voraussetzungen erfüllt, die an ihre Wirksamkeit zu stellen sind, richtet sich danach, ob der Mieter in der Lage ist, die zur Verteilung anstehenden Kostenpositionen zu erkennen und anhand des ihm mitgeteilten Verteilerschlüssels den auf ihn entfallenden Anteil an diesen Kosten nachzuprüfen. Hiernach sind bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben in die Abrechnung aufzunehmen:

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