Smart Meter, die Digitalisierung der Energiewende

Klaus Müller, Vorstand des vzbvAm Freitag, 26. Februar 2016, berät der Bundestag in erster Lesung über das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht einen verbindlichen Einbau von Smart Meter – intelligenter Messsysteme und moderner Stromzähler – auch in Privathaushalten vor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband  (vzbv) spricht sich gegen den Zwangseinbau aus.

Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf „Digitalisierung der Energiewende“ am 4. November 2015 beschlossen. Er sieht vor, dass alle Haushalte mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) ein intelligentes Messsystem bekommen werden. Alle anderen Haushalte sollen schrittweise ab dem Jahr 2020 mit intelligenten Zählern ausgerüstet werden. In Haushalten, die weniger als 6.000 kWh verbrauchen, könnten Netzbetreiber oder Vermieter den Einbau eines intelligenten Messsystems veranlassen. Auch hier hätten Verbraucher kein Mitspracherecht.

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum geplanten Zwangseinbau von Smart Meter

"Den meisten privaten Haushalten bringen Smart Meter keine Vorteile, aber Kosten. Smart Meter allein sparen erst einmal keinen Strom. Variable Tarife, mit denen Kunden Strom verbrauchen können, wenn er günstig ist, gibt es noch nicht. Und selbst wenn, ließen sich die Smart Meter-Kosten von bis zu 100 Euro pro Jahr im Normalfall nicht wieder einspielen. Deshalb muss sich der Bundestag für das Prinzip der Freiwilligkeit stark machen. Verbraucher müssen sich für oder gegen Smart Meter entscheiden dürfen. Andernfalls werden sie einmal mehr über Gebühr für die Energiewende zur Kasse gebeten. Das bedroht auch die Akzeptanz der Energiewende."

Ingmar Streese, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim vzbv

Marion Jungbluth, Leiterin des Teams Energie und Mobilität beim vzbv

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

 

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