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So manche Mietwohnung verfügt über Fensterflächen, die für eine normale Reinigung nur schwer oder überhaupt nicht zugänglich sind. Wer ist in solchen Fällen für das Fensterputzen zuständig - Mieter oder Vermieter? Der BGH traf hierzu einen klärenden Beschluss.
Weiterlesen ...Die Beschlussfassung der WEG wurde vereinfacht
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Tabula Rasa bei der Kostenverteilung!
Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung: Ein Eigentümer genügt!