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Sonntag, 5. September 2010
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Mietrechtsurteile
Zugige Holzfenster
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Ein Vermieter aus Sachsen weigerte sich, die mehr als 60 Jahre alten Holzfenster abdichten zu lassen. Das sei Aufgabe der Mieter, argumentierte er. Nein, sagten die Richter. Die Verkittung von Fensterscheiben sowie die ordentliche Verankerung der Fensterrahmen seien klassische Instandhaltungsmaßnahmen und damit Aufgabe des Mieters. Mieter seien ledigliche für Schönheitsreparaturen verantwortlich, darunter falle etwa ein neuer Anstrich der Fenster von innen (Landgericht Bautzen, 1 S 128/00).
 
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