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Sonntag, 5. September 2010
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Mietrechtsurteile
Wenn die "wilde Ehe" auseinandergeht - wer zahlt die Miete?
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Zwei Verliebte bezogen zusammen ein Reihenhaus, die Liebe ohne Trauschein währte nur kurz; der Mann verließ das Häuschen.

Die Verlassene sah nicht ein, die Miete allein zu zahlen, sie verklagte ihren Ex auf Zahlung seines Anteils. Die Richter entschieden allerdings, daß bei "wilden Ehen" stillschweigend vereinbart sei, daß der Zurückbleibende im Zweifel die Miete alleine bezahlen müsse. Er könne nur für höchstens sechs Monate nach Auszug eine Beteiligung verlangen (OLG Schleswig, 14 U 108/97).

 
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