Tipp für Vermieter: Elektronische Mietvertrag-Muster
zum Bearbeiten und Ausdrucken am PC minimieren den Aufwand und schaffen
Sicherheit in Mietrechtsangelegenheiten.
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Mietrechtsurteile |
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Begutachtet ein Vermieter beim Auszug seines Mieters die Wohnung und unterschreibt danach das Protokoll, in…
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Vermieter muss Mangel auch noch nach Jahren beseitigen!Der Fall: Die Klägerin ist seit 1959 Mieterin…
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Die Vergleichsmiete ist die übliche (Kalt)Miete, die in der Gemeinde/Stadt für die Vermietung von Wohnraum…
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Verkauft ein Vermieter sein Haus und endet so das Mietverhältnisses zwischen ihm und dem Mieter,…
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Der Beklagte ist Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung der Klägerin in Berlin. Mit ihrer Klage…
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Unterschreiben zwei oder mehr einen Mietvertrag, werden Sie Gesamtschuldner. Der Vermieter kann daher von jedem…
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Werden verbrauchsabhängige Betriebskosten (z.B. Heizung, Wasser) nicht getrennt von den sonstigen Betriebskosten abgerechnet, so ist…
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Musizieren in Wohnungen führt manchmal zu Spannungen unter den Mietparteien. Doch nicht jedes Geräusch, das…
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Verlangt der Vermieter von einem ausländischen Mieter (hier: türkischer Staatsbürger alevitischen Glaubens) einer mit einem…
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Wenn die ("kalten") Betriebskosten vereinbarungsgemäß nach dem Verhältnis der Fläche der Mietwohnung zur Gesamtwohnfläche umzulegen…
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Der Vermieter hat nach dem so genannten Abflussprinzip die Kosten abgerechnet, mit denen die Mieterin…
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Vermieter können einen Mietvertrag außerordentlich und fristlos kündigen. Das ist immer dann möglich, wenn ein…
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Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter einer Wohnung bei der Betriebskostenabrechnung die…
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Befindet sich der Vermieter von Wohnraum dem Mieter gegenüber mit der Beseitigung eines Mangels im…
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Der Fall: Der Beklagte mietete von der Klägerin, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, mit…
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Bei der Berechnung der Jahresfrist nach § 558 Abs. 1 Satz 2 BGB bleiben nach…
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Mieter darf nicht eigenmächtig Wände durchbrechen
Innerhalb gewisser Grenzen hat ein Mieter das Recht, seine…
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Modernisierungsmaßnahmen nach § 554 Abs. 2 BGB sind vom Mieter auch dann dulden, wenn sie…
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Mieter können lediglich den Schallschutz verlangen, der üblich war, als das Gebäude errichtet wurde. Es…
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Klauseln in Mietverträgen, die den Mietern die Entfernung der Tapeten vor dem Auszug vorschreiben, sind…
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Ein Paar zahlte auf Anraten des Mieterschutzvereins keine Nebenkosten, weil der Vermieter keine Belege vorlegte.…
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Mieter müssen es nicht dulden, dass der Vermieter zur Ausbesserung des Küchenbodens einzelne Fliesen verwendet,…
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Ein Vermieter darf eine Wohnung nur dann mit dem Hinweis auf Eigenbedarf kündigen, wenn sie…
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Der von einem Vermieter nicht genehmigte Einbau einer Katzenklappe durch einen Mieter rechtfertigt nicht die…
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Vermieter können die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs durch Formularvertrag auch auf den Mieter…
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Auch in einer nicht sanierten Altbauwohnung hat der Mieter ein Anrecht auf eine ausreichend dimensionierte…
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Auch ein Vermieter kann seinem Mieter Geld schulden, z.B Betriebskostenguthaben, zuviel gezahlte Miete, Schadenersatzansprüche oder…
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Die Benutzungsordnung für den Gemeinschaftsgarten einer Wohnanlage in Berlin sorgte für Streit zwischen Mietern und…
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Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß der…
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Der Fall: Die Kläger waren seit dem 1. Mai 2002 Mieter einer Wohnung des Beklagten…
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Kündigungsfristen bei Altmietverträgen |
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Das Gesetz über die Kündigungsfristen für sog. Altmietverträge ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Nach dem Gesetz gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 1. September 2001 geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren. Das Gesetz tritt damit am 1. Juni 2005 in Kraft. Mieter, die einen entsprechenden Altmietvertrag abgeschlossen haben, können vom 1. Juni 2005 an mit der kurzen, dreimonatigen Frist kündigen.
Was wird sich für Mieter ändern? Der Mieter, der eine Wohnung vor dem 1. September 2001 angemietet hat, und dessen Mietvertrag zu den Kündigungsfristen folgende Formularklausel enthält: "Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Nach fünf, acht und zehn Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils drei Monate.“ kann ab dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes unabhängig von seiner Mietzeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Mietvertrag kündigen. Die neue Kündigungsfrist gilt nur für solche Kündigungen des Mieters, die dem Vermieter ab dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zugehen. Entsprechendes gilt, wenn diese Regelung sinngemäß in einer Formularklausel wiedergegeben wird. Dies ist zum Beispiel bei folgender Vereinbarung der Fall: "Die Kündigungsfrist für beide Vertragsteile beträgt - drei Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums bis zu fünf Jahre verstrichen sind,
- sechs Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als fünf Jahre verstrichen sind,
- neun Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als acht Jahre verstrichen sind,
- zwölf Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als zehn Jahre verstrichen sind.“
Was wird sich für den Vermieter ändern? Für den Vermieter bleibt es in diesen Fällen bei den ursprünglich vereinbarten Fristen. Es ändert sich nichts. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn sich die oben dargestellte Formularklausel auf eine Regelung der Kündigungsfristen für den Mieter beschränkt. In diesem Fall gelten für den Vermieter die Kündigungsfristen des § 573 c Abs. 1 S. 2 BGB, d.h. er kann auch nach einer Mietdauer von mehr als zehn Jahren mit einer neunmonatigen Kündigungsfrist den Vertrag kündigen. |
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