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Sonntag, 5. September 2010
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Mietrechtsurteile
Ansturm zur Wohnungsbesichtigung
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Kurz vor dem Auszug stehende Mieter müssen ihre Wohnung für Besichtigungen öffnen. Einen "Massenansturm" brauchen sie aber nicht hinzunehmen. Es sei ihr Recht, bei einem Besichtigungstermin nicht mehr als drei bis vier potenzielle Nachmieter zu empfangen, erläutert der Deutsche Mieterbund. Hat der Vermieter mehr Interessenten eingeladen, kann diesen der Zutritt verweigert werden. Grundsätzlich sind Mietern ein bis zwei Besichtigungstermine pro Woche zuzumuten. Die genauen Zeiten kann der Vermieter allerdings nicht alleine festlegen.
 
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