Hauptseite  
Mittwoch, 8. September 2010
Hauptmenü
Hauptseite
Kontakt
Suchen
Impressum
Mietrecht
Betriebskosten
Eigenbedarf
Hausordnung
Kaution
Kündigung
Mieterhöhung
Mietminderung
Schönheitsreparaturen
Tierhaltung
Wohnungsmängel
Sonstiges
- - - - - - -
Urteile
Definitionen
Tarifrechner
Gaspreise
Strompreise
Hausrat
Haftpflicht
Rechtschutz

Tipp für Vermieter: Elektronische Mietvertrag-Muster
zum Bearbeiten und Ausdrucken am PC minimieren den Aufwand und schaffen
Sicherheit in Mietrechtsangelegenheiten.
Statistics
Besucher: 540963
Gäste
Aktuell 4 Gäste online
Mietrechtsurteile
Zweifelhafte Abrechnungsposten regelmäßig anmahnen
Benutzer Bewertung: / 0
SchlechtSehr Gut 

Frau mit Lupe

Hat ein Wohnungsmieter Zweifel an einzelnen Posten der Nebenkostenabrechnung, muss er seine Beanstandungen innerhalb der dafür vorgesehenen einjährigen Frist beim Vermieter anmelden. Es reicht nicht aus, dass er die gleichen Einsprüche schon in früheren Jahren gemacht hat.

Im aktuellen Fall hatte ein Kölner Vermieter über mehrere Jahre die anteilige Zahlung der Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung gefordert, obwohl der Mieter laut Mietvertrag nicht zur Zahlung verpflichtet war. Die Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2003 und 2004 hatte der Mieter deshalb zwar binnen Jahresfrist erfogreich moniert, dies für das Abrechnungsjahr 2005 jedoch vergessen. Nun muss er den Anteil von 270 EUR zahlen (BGH Az. VIII ZR 185).
 
weiter >
Auf der Webseite suchen ...