Hauptseite arrow Urteile arrow Abfluss- oder Leistungsprinzip bei der Betriebskostenabrechnung  
Sonntag, 5. September 2010
Hauptmenü
Hauptseite
Kontakt
Suchen
Impressum
Mietrecht
Betriebskosten
Eigenbedarf
Hausordnung
Kaution
Kündigung
Mieterhöhung
Mietminderung
Schönheitsreparaturen
Tierhaltung
Wohnungsmängel
Sonstiges
- - - - - - -
Urteile
Definitionen
Tarifrechner
Gaspreise
Strompreise
Hausrat
Haftpflicht
Rechtschutz

Tipp für Vermieter: Elektronische Mietvertrag-Muster
zum Bearbeiten und Ausdrucken am PC minimieren den Aufwand und schaffen
Sicherheit in Mietrechtsangelegenheiten.
Statistics
Besucher: 538199
Gäste
Aktuell 15 Gäste online
Mietrechtsurteile
Abfluss- oder Leistungsprinzip bei der Betriebskostenabrechnung
Benutzer Bewertung: / 0
SchlechtSehr Gut 

Der Vermieter hat nach dem so genannten Abflussprinzip die Kosten abgerechnet, mit denen die Mieterin im Jahr 2004 belastet worden ist. Die Klägerin ist demgegenüber der Auffassung, dass nach dem so genannten Leistungs- oder Zeitabgrenzungsprinzip nur die jeweils im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen unabhängig von der Rechnungserteilung umgelegt werden dürften.

Das BGH entschied nun abschließend, dass die §§ 556 ff. BGB den Vermieter bei der Abrechnung von Betriebskosten nicht auf eine Abrechnung nach dem so genannten Leistungsprinzip festlegt; auch eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip ist grundsätzlich zulässig (BGH, Beschl. v. 20.02.2008, VIII ZR 49/07). 

 
< zurück   weiter >
Auf der Webseite suchen ...