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Sonntag, 5. September 2010
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Mietrechtsurteile
Wann kann die Miete gemindert werden?
Mängelbeseitigung - was kann der Mieter tun?
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Stellen Mieter einen Mangel in der Wohnung fest, so dürfen sie nicht eigenmächtig einen Handwerker mit der Beseitigung beauftragen. Sie müssen vielmehr zunächst den Eigentümer über den Mangel informieren und ihm ausreichend Zeit lassen, den Schaden zu prüfen und beseitigen zu lassen. Tun sie das nicht, müssen die Mieter die Kosten für die Reparatur selbst tragen. Eine Ausnahme stellen akute Notfälle wie z.B. Wasserrohrbrüche, die sofort behoben werden müssen, dar  (BGH Az. VIII ZR 222/06).

Doch wie soll verfahren werden, wenn kein akuter Notfall vorliegt?

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