Hauptseite arrow Kaution  
Sonntag, 5. September 2010
Hauptmenü
Hauptseite
Kontakt
Suchen
Impressum
Mietrecht
Betriebskosten
Eigenbedarf
Hausordnung
Kaution
Kündigung
Mieterhöhung
Mietminderung
Schönheitsreparaturen
Tierhaltung
Wohnungsmängel
Sonstiges
- - - - - - -
Urteile
Definitionen
Tarifrechner
Gaspreise
Strompreise
Hausrat
Haftpflicht
Rechtschutz

Tipp für Vermieter: Elektronische Mietvertrag-Muster
zum Bearbeiten und Ausdrucken am PC minimieren den Aufwand und schaffen
Sicherheit in Mietrechtsangelegenheiten.
Statistics
Besucher: 538204
Gäste
Aktuell 9 Gäste online
Mietrechtsurteile
Höhe, Fälligkeit und Anlage der Mietkaution
Kaution - Was kann der Vermieter verlangen?
Benutzer Bewertung: / 1

Nach § 551 Abs. 1 BGB darf die Kaution eine dreifache Monatsmiete nicht übersteigen. Maßgeblich ist die Grundmiete (Kaltmiete) der Wohnung. Betriebskosten bleiben unberücksichtigt, ohne dass es darauf ankommt, ob diese als Pauschale oder als Vorauszahlung vereinbart sind.

Achtung: Ist dagegen eine PAUSCHALMIETE vereinbart, so ist für die Kautionsberechnung der gesamte Mietpreis maßgebend.

weiter …
 
Muss immer eine Kaution gezahlt werden?
Benutzer Bewertung: / 3

Der Vermieter hat nur dann Anspruch auf Zahlung einer Kaution, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Wurde nichts vereinbart, muss auch nichts gezahlt werden. Auch nicht nachträglich! Einzelheiten der Kaution ergeben sich aus § 551 BGB.

 

weiter …
 
Wann ist die Kaution fällig?
Benutzer Bewertung: / 5

Nach § 551 Abs. 2 BGB hat der Mieter das Recht die Kaution in drei Monatsraten zu bezahlen. Nach der gesetzlichen Regelung ist die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Darunter ist nicht der Vertragsschluss, sondern derjenige Zeitpunkt zu verstehen, zu dem das Mietverhältnis vereinbarungsgemäß beginnen soll. So kann z.B. der Mietvertrag am 10.05. unterschrieben werden, das Mietverhältnis beginnt jedoch erst am 01.09. Die erste Rate der Kaution ist somit nach der gesetzlichen Regelung auch erst zum 01.09. fällig (LG Mannheim, ZMR 1990, 18). Die beiden folgenden Raten werden zu Beginn des zweiten und dritten Monats fällig. Auch diese Regelung ist zwingend.

weiter …
 
Wie muss der Vermieter die Kaution anlegen?
Benutzer Bewertung: / 1
Auch hier hat der Gesetzgeber eine verbindliche Regelung getroffen. Nach § 551 Abs. 3 BGB hat der Vermieter die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Ein Kautionskonto muss als "offenes Treuhandkonto" geführt werden, um den Mieter im Falle einer Insolvenz des Vermieters zu schützen und das Pfandrecht der Banken auszuschließen. Eine besondere Anlageform schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Die Kaution muss zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz erfolgen, die Parteien können eine andere Anlageform vereinbaren. Der Mieter hat aber keinen Anspruch auf eine anderweitige und damit vielleicht höherverzinsliche Anlage.
weiter …
 
Auf der Webseite suchen ...