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Sonntag, 5. September 2010
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zum Bearbeiten und Ausdrucken am PC minimieren den Aufwand und schaffen
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Mietrechtsurteile
Sonstiges
Die Berechnung der Wohnfläche
Benutzer Bewertung: / 1
Vertrauen ist gut, Nachmessen ist besser. Das gilt zumindest für die Wohnfläche der eigenen vier Wände. Denn häufig rechnen Verkäufer und Vermieter mehr in die Wohnfläche ein als erlaubt. Mit teuren Folgen für den Kunden. Denn der muss Miete oder einen Kaufpreis für eine Wohnfläche zahlen, über die er in Wahrheit nicht verfügt. Nachmessen kann also lohnen.
So kann ein Mieter, wenn die Wohnungsgröße mehr als zehn Prozent unter der im Vertrag angegebenen Fläche liegt, eine Neuberechnung der Betriebskosten fordern. Mieter können auch die Miete mindern und Rückzahlung zu viel gezahlter Miete fordern.
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Guter Rat ist nicht teuer - Das Beratungshilfegesetz
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Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im so genannten obligatorischen Güteverfahren zu. Wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Über die Regelungen des Beratungshilfegesetzes und die des Gesetzes über die Prozesskostenhilfe informiert die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz (PDF) anhand eines Beispielfalles. Nicht zuletzt gibt die Broschüre darüber Auskunft, was ist, wenn es sich um einen Rechtsstreit handelt, bei dem eine der Parteien in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnt.
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Wenn der Vermieter klingelt ...
Benutzer Bewertung: / 1
KlingelschildEine gesetzliche Regelung des Rechts des Vermieters zur Besichtigung der Wohnung gibt es nicht. Trotzdem müssen Mieter ihren Vermieter in die Wohnung lassen, wenn ein konkreter und berechtigter Grund hierfür vorliegt. Ein allgemeines Besichtigungsrecht besteht jedoch nicht.

Konkrekte Gründe sind:
  • um die Wohnung Kaufinteressenten oder Nachmietern zu zeigen,
  • zur Vorbereitung von Modernisierung- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen,
  • zur Erforschung einer Schadensursache,
  • bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für drohende Schäden,
  • bei begründetem Verdacht der verragswidrigen Nutzung (z .B. : unerlaubte Tierhaltung) ,
  • zum Ablesen der Messvorrichtungen,
  • zum Vermessen der Wohnung,

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