Tipp für Vermieter: Elektronische Mietvertrag-Muster
zum Bearbeiten und Ausdrucken am PC minimieren den Aufwand und schaffen
Sicherheit in Mietrechtsangelegenheiten.
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Mietrechtsurteile |
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Werden verbrauchsabhängige Betriebskosten (z.B. Heizung, Wasser) nicht getrennt von den sonstigen Betriebskosten abgerechnet, so ist…
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Farbvorgabe für den Innenanstrich von Türen und Fenstern führt zur Nichtigkeit!Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung…
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Die Größe bestimmt den Preis, auch bei Mietwohnungen. Stellt sich heraus, dass die Wohnung kleiner…
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Falsche Abrechnung wahrt Frist des Vermieters bei Nebenkostenabrechnung! Die Frist des § 556 Abs.…
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Der BGH entschied, dass Mieter verpflichtet sind bauliche Maßnahmen zu dulden, wenn der Vermieter aufgrund…
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Das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist ein ständiges…
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Ein Vermieter musste in der Wohnung seines Mieters einige Reparaturarbeiten durchführen. Unter anderem wurden in…
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Verunreinigungen durch Tiere machen Vermietern wie Mietern immer wieder zu schaffen. "Beschmutzen Tauben regelmäßig in…
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Ein Mieter, der aus seiner Wohnung auszieht, kann nicht verlangen, dass der Vermieter oder ein…
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Vermieter können Modernisierungskosten zur Energieeinsparung nur dann auf die Miete abwälzen, wenn sie den Mietern…
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Auch ein Vermieter kann seinem Mieter Geld schulden, z.B Betriebskostenguthaben, zuviel gezahlte Miete, Schadenersatzansprüche oder…
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Sauber auch am Sonntag, Waschmaschinenbenutzung ist erlaubt!
Der Sonntag gilt in vielen Familien noch als…
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Der Bundesgerichthofs hatte über die Wirksamkeit einer Klausel zu entscheiden, die den Mieter verpflichtet, bei…
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Vermieter können ihre Mieter zum Winterdienst verpflichten. Voraussetzung ist jedoch, dass im Mietvertrag oder in…
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Ein Wohnungsbesitzer hatte ein ungutes Gefühl, als sich eine potenzielle Mieterin vorstellte, doch schließlich unterschrieb…
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Die meisten Unstimmigkeiten zwischen beiden Parteien entstehen häufig beim Auszug. Ist ein Vermieter mit der…
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Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB erfordert nicht,…
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Mieter dürfen grundsätzlich einen Adventskranz an ihrer Wohnungstür anbringen. Das gelte auch, wenn der Flurschmuck…
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Auch in einer nicht sanierten Altbauwohnung hat der Mieter ein Anrecht auf eine ausreichend dimensionierte…
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Mieter müssen es nicht dulden, dass der Vermieter zur Ausbesserung des Küchenbodens einzelne Fliesen verwendet,…
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Häufig hegen Mieter Zweifel daran, ob die Abrechnungen korrekt sind, und sie beantragen Akteneinsicht. Das…
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Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter einer Wohnung bei der Betriebskostenabrechnung die…
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Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter einem Wohnungsmieter auch ohne vorherige Abmahnung kündigen kannKurzfassung:…
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Dünnt sich eine WG aus, suchen die übrig gebliebenen Bewohner oft einen Nachmieter. Doch nicht…
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Der Fall: Die Mieter haben von der Eigentümerin eine 58,97 qm große Wohnung gemietet. Die…
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Die Umlage von Betriebskosten durch schriftliche Erklärung des Vermieters gemäß § 14 Abs. 1 MHG…
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Bei der Berechnung der sogenannten Karenzzeit von drei Werktagen, die den Parteien eines Wohnraummietvertrages zur…
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Die Benutzungsordnung für den Gemeinschaftsgarten einer Wohnanlage in Berlin sorgte für Streit zwischen Mietern und…
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Stellen Mieter kurz nach Abschluss des Mietvertrages in ihrer Wohnung Feuchtigkeit und damit einhergehende Schimmelbildung…
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Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages, dass der Mieter an der Mietsache Veränderungen vornehmen darf, die…
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Wohnungskündigung Welche Arten der Kündigung gibt es? Kann ein Zeitmietvertrag gekündigt werden? Welche Kündigungsfristen gibt es? Bis wann muss die Kündigung dem Mieter oder Vermieter vorliegen? Gibt es ein Rücktrittsrecht?
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a) Form - Wie muss die Kündigung aussehen?
Die Kündigung ist schriftlich mitzuteilen (§ 568 Abs. 1 BGB). Das Kündigungsschreiben muss unterschrieben sein. Die Kündigung durch einen Bevollmächtigten ist grundsätzlich unwirksam, wenn der Bevollmächtigte keine Vollmacht vorlegt und der Mieter oder der Vermieter die Kündigung aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. Sind an einem Mietverhältnis mehrere Personen auf einer Vertragsseite beteiligt, kann eine Kündigung nur von allen bzw. an alle ausgesprochen werden. Nach § 573 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kündigung begründen, der Mieter nicht. |
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I. Die Grundregeln
Das Ende des Mietverhältnisses richtet sich nach der Vertragsart:
- Ein Mietverhältnis auf bestimmte Zeit (Zeitmietvertrag) endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit.
- Ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit (unbefristeter Mietvertrag) endet durch eine wirksame Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist.
- Ein Mietvertrag kann zudem jederzeit beendet werden, wenn beide Mietparteien damit einverstanden sind (Mietaufhebungsvertrag). Allerdings dürfen durch die Aufhebung die gesetzlichen Kündigungsschutzvorschriften nicht umgangen werden.
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Es passiert gar nicht so selten: Die Wohn- oder Lebensgemeinschaft löst sich auf, ein Mitbewohner oder Partner verbleibt in der Wohnung. Was passiert, wenn dieser die Miete irgendwann nicht mehr zahlt und der oder die Ausziehenden stehen noch im Mietvertrag? Hier ein exemplarisches BGH-Urteil zu einem solchen Sachverhalt: Der Fall: Ein Paar mietete 1990 gemeinsam eine Wohnung an. Die Beziehung ging in die Brüche, die Frau zog 1994 aus der Wohnung aus. Dies teilte Sie dem Vermieter auch mit. In der Folgezeit wechselte das Haus dann den Besitzer. |
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Hier hat sich durch die Mietrechtsreform eine wichtige Veränderung ergeben. Der bislang zulässige sog. einfache Zeitmietvertrag mit Verlängerungsoption des Mieters (§ 564c Abs. 1 BGB a. F.) ist entfallen. Am 1. September 2001 bereits bestehende einfache Zeitmietverträge gelten allerdings aus Vertrauensschutzgründen fort; auf sie ist weiterhin das alte Recht anwendbar. Künftig gibt es nur noch einen echten Zeitmietvertrag, der mit Zeitablauf tatsächlich endet und Mieter wie Vermieter damit von Anfang an Klarheit über Anfang und Ende des Vertrages verschafft. Er ist in § 575 BGB geregelt und dem bisherigen sog. qualifizierten Zeitmietvertrag nachgebildet (§ 564c Abs. 2 BGB a. F.). Anders als bisher gibt es aber keine Laufzeitbeschränkung mehr. Der Zeitmietvertrag kann also beispielsweise auf 2, aber auch auf 10 Jahre abgeschlossen werden. |
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Manche Mieter verlassen die Wohnung, ohne sich um Reparaturen oder Renovierungen zu kümmern. Mieter sind jedoch dazu verpflichtet, Schäden zu beseitigen, die sie selbst verursacht haben und die nicht auf einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zurückzuführen sind - selbst dann, wenn sie nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind. |
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Wann kann außerordentlich fristlos gekündigt werden und was ist zu beachten? Außerordentliche fristlose Kündigungen sind für beide Vertragsparteien zulässig, wenn sich ein Vertragspartner so schwerwiegende Vertragsverletzungen zuschulden kommen lässt, dass dem anderen Teil die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann (§ 543 Abs. 1, § 569 Abs. 2 BGB). Ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) ist nicht zwingend erforderlich, es spielt aber bei der Frage der Zumutbarkeit eine Rolle. BEISPIEL: Schwere Beleidigung, Bedrohung, tätliche Angriffe, nachhaltige Störung des Hausfriedens, regelmäßig zu spät erfolgte Mietzahlungen, unbefugtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter, mangelnde Heizleistung, Feuchtigkeit, Lärmstörungen, unrichtige Selbsauskunft des Mieters, bauliche Veränderungen durch den Mieter etc. |
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Die Kündigungserklärung von Mieter oder Vermieter muss ihren Adressaten spätestens am dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erreichen, damit der laufende Monat noch mitzählt.
Klar war immer, dass hierbei Sonn- und Feiertage unberücksichtigt bleiben. Was ist aber mit dem Samstag? Zählt dieser Tag wie ein Werktag oder ist er wie ein Sonn- oder Feiertag zu behandeln? |
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Unabhängig davon, ob der Mieter bereits in die Wohnung eingezogen ist oder nicht: Ein einmal abgeschlossener Mietvertrag ist grundsätzlich wirksam. Haben beide Vertragsseiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht noch einmal anders überlegen und vom Vertrag zurücktreten. Einzig wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Mieter vereinbart wurde, käme der Mieter schadlos aus dem Vertrag. Bei einem unbefristeten Mietvertrag ist somit nur eine reguläre Kündigung möglich. Dabei gilt die gesetzliche Frist von drei Monaten, es fallen also mindestens drei Monatsmieten an. Diese Kündigung kann der Mieter aber bereits vor dem Einzug aussprechen. |
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Ob Einbauküche, Sitzecke oder Teppichboden, häufig verlangt der Vormieter Geld für seine Hinterlassenschaften. Nicht immer zu Recht!
Ein Ehepaar wollte in ein Bauernhaus ziehen und zahlte dem Vormieter 7.500 Euro Ablöse für Öfen, Kinderzimmer, Kücheneinrichtung und eine selbst eingebaute Holzdecke. Wenig später wurde den Nachmietern jedoch klar: Das erstandene Mobiliar war höchstens 1.000 Euro wert. Sie klagten auf Rückzahlung von 6.500 Euro und bekamen von höchster Stelle Recht. Stehe der gezahlte Preis in einem "auffälligen Mißverhältnis" zum tatsächlichen Wert, seien Ablösevereinbarungen unwirksam, stellte der Bundesgerichtshof klar. Davon sei ab einer Überschreitung des "üblichen Entgeltes" um 50 Prozent auszugehen (VIII ZR 212/96). |
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Bis zum 31.08.2001 war es möglich, Wohnraummietverträge zu befristen und gleichzeitig zu vereinbaren, dass sich das Mietverhältnis jeweils um ein Jahr verlängert, wenn es nicht zuvor gekündigt wird. Nach Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1.09.2001 ist eine solche Vertragskonstruktion im Wohnraummietrecht nicht mehr zulässig. |
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Die Hausrat versicherung bleibt beim Umzug in die neue Wohnung bestehen. Der Wohnungswechsel berechtigt nicht zur Kündigung der Versicherung, es sei denn, die Versicherungsprämie wird durch den Umzug teurer. Dies ist z.B. gegeben, wenn die neue Wohnung in einer anderen Tarifzone liegt, dann kann innerhalb eines Monats der bestehende Vertrag gekündigt werden. |
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Steht der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenen Mieten in Höhe von 1 Monatsmiete und 1 Cent beim Vermieter in der Kreide, kann der Vermieter außerordentlich fristlos - landläufig "fristlos" - kündigen. Dasselbe gilt, wenn der Mieter einen Rückstand von 2 Monatsmieten aus mehreren Monaten hat. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB. |
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Der BBG hat entschieden, dass die Sperrfristen des § 577a BGB* nach Wohnungsumwandlung nicht zur Anwendung gelangen, wenn die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses erfolgt, weil die Wohnung für eine Betreuungsperson benötigt wird, die nicht dem Haushalt des Vermieters angehört. |
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Eine Mieterin kündigte ihre Wohnung und da sie gerne etwas früher in ihr neues Eigenheim einziehen wollte, präsentierte sie ihrem Vermieter einen Nachmieter, der sich bereit erklärte die Wohnung noch vor Ende der Kündigungsfrist zu übernehmen. Weiter wollte der Nachmieter auch die von ihr in Küche und Bad eingebauten Holzdecken übernehmen. Dies schmeckte dem Vermieter gar nicht. Er lies sich auf den Handel nicht ein und wies den potentiellen Nachmieter ab. Unter anderem, weil die Mieterin weder Schönheitsreparaturen durchführen noch ihre vorgenommenen Mietereinbauten entfernen wollte. |
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