Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

Der Sonntag gilt in vielen Familien noch als der Ruhetag schlechthin. Jedes Geräusch aus der Nachbarwohnung, ob es sich nun um Musik oder um kleine Reparaturen handelt, wird als eine unzumutbare Störung empfunden. In einem Mehrparteienhaus im Rheinland hing der Hausfrieden seit längerer Zeit schief, weil eine Bewohnerin den Sonntag zu ihrem Waschtag erklärt hatte.

Wer zahlt, wenn Waschbecken, Badewanne, Telefonkabel oder Kücheneinrichtung repariert oder erneuert werden müssen? Relativ klar ist die Kostentragungspflicht, wenn ein Mieter die mitgemietete Spülmaschine oder das Waschbecken kaputt macht, er haftet und muss für den Schaden selbst aufkommen. Ebenso muss er - wenn ein mietvertraglicher Selbstbehalt vereinbart wurde - bei Reparaturen bis zur vereinbarten Summe auch selbst zahlen. In allen anderen Fällen ist der Vermeiter für den Ersatz oder die Reparatur der mitgemietete Einrichtungsgegenstände zuständig.

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Urteile

Aufzug | Nutzbarkeit

Eine formularmäßige Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, durch die ein Mieter anteilig mit Kosten für den Fahrstuhl belastet wird, mit dem seine Wohnung nicht erreicht werden kann, weil sich der Aufzug in einem anderen Gebäudeteil befindet, benachteiligt den Mieter unangemessen. Er ist nicht zur Zahlung der angefallenen Betriebskosten verpflichtet.

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