Wasserzähler | Abzug, wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird

Sind in einem Objekt alle Wohnungen mit Wasseruhren ausgestattet, muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Wurde in solchen Fällen pflichtwidrig keine verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten erstellt und der Abrechnungsfehler wurde innerhalb der Abrechnungsfrist nicht korrigiert, kann der Mieter die Kosten um 15% kürzen (BGH, Beschluss vom 13. März 2012, Az. VIII ZR 218/11).

Urteile

Ausschlussfrist: Schuldanerkenntnis des Mieters lässt die Verjährung nicht erneut beginnen

Die Betriebskostenabrechnung des Vermieters war für einen Mieter unverständlich und damit formell nicht ordnungsgemäß. Er forderte deshalb eine verständliche Betriebskostenabrechnung und versicherte mündlich, dass er eine eventuelle Nachzahlung begleichen würde. Die korrigierte Abrechnung ging ihm zu, jedoch leider verspätet, die einjährige gesetzliche Abrechnungsfrist wurde vom Verwalter überschritten. An seine mündliche Zusage zur Zahlung des Abrechnungsbetrages konnte er sich nicht mehr erinnern und so verweigerte er die Zahlung des Nachzahlungsbetrages, da die einjährige Abrechnungsfrist überschritten war.

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