Wartung und Dichtigkeitsprüfung der Heizungsanlage sind umlagefähig

Die Wartungskosten der Heizungsanlage (Zentralheizung oder Etagenheizung) sind umlagefähige Kosten. Die Wartungskosten beinhalten:

  • die Einstellung der Feuerungseinrichtungen,
  • die Überprüfung der zentralen regelungsrechnischen Einrichtungen und
  • die Reinigung und Einstellung des Brenners einschließlich neuer Dichtungen, Filter und Zerstäuberdüsen,
  • Probeläufe,
  • Messungen der Abgaswerte und der Abgastemperaturen,
  • Kontrolle und Nachfüllen des Wasserstandes.

OLG Düsseldorf vom 08.06.2000 U 94/99, NZM 2000, 762

Die Kosten der Dichtigkeitsprüfung nach § 10 Abs. 3 EnEV gehören zu den umlagefähigen Heizkosten (AG Bad Wildungen vom 20.06.2003, C 66/03, WuM 2004, 669).

Urteile

Einbau eines Fahrstuhls = Mieterhöhung? Nicht immer!

Nicht immer! In der Regel ist der Einbau eines Fahrstuhls in einem Wohnhaus ein klarer Fall von Gebrauchswerterhöhung und rechtfertigt somit eine Modernisierungsmieterhöhung. In einem Fall, der vor dem Landgericht Berlin verhandelt wurde, jedoch nicht. Hier bekam die klagende Mieterin Recht und die Erhöhungsbeträge mussten von der Vermieterin erstattet werden.

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