Energieverbrauch: Wir sollten vielleicht öfters zum Buch greifen!

Das Shift-Projekt (auch Shift oder TSP genannt), eine französische gemeinnützige Organisation, die sowohl den Klimawandel als auch die Abhängigkeit unserer Wirtschaft von fossilen Brennstoffen begrenzen soll, hat sich den Energieverbrauch der durch Streamingdienste (Netflix, Youtube etc.) verursacht  wird, angeschaut. Hier ein paar erschreckende Zahlen.

 

Verteilung des Energieverbrauchs pro Quelle für die Produktion (45%) und Nutzung (55%) von digitalen Geräten im Jahr 2017

stromverbrauch digitale nutzungQuelle: Lean ICT, The Shift Project 2018

Digitale Technologien emittieren heute 4% der Treibhausgasemissionen (THG), d. h. mehr als die Zivilluftfahrt, die für 2% der Emissionen verantwortlich ist. Dieser Anteil könnte sich bis 2025 verdoppeln und 8% aller Treibhausgasemissionen, d. h. den aktuellen Anteil der Pkw-Emissionen, erreichen.

Mit 55% des jährlichen Energieverbrauchs ist der Datenverkehr der Nutzer für mehr als die Hälfte der globalen digitalen Technologie verantwortlich. Jedes übertragene oder gespeicherte Byte erfordert großflächige und energiefressende Infrastrukturen (Rechenzentren, Netzwerke). 

 

 

Mit 20 Google-Suchanfragen brennt eine Energiesparlampe 1 Stunde lang, wie sie hier nachlesen können.

 

Was tun die Nutzer im Netz?

video nutzungVerteilung der Online-Datenströme auf verschiedene Nutzungen im Jahr 2018 weltweit Quelle: The Shift Project 2019 - as of (Sandvine 2018), (Cisco 2018) and (SimilarWeb 2019)

Die Welt schaut sich Videos an! Videoströme machten 80% der globalen Datenströme der Nutzer im Jahr 2018 und 80% der jährlichen Zunahme ihres Volumens aus. Angetrieben durch den Einsatz von sehr hochauflösenden Technologien wie "8K" absorbiert Video einen großen Teil der Kosten für die Netzwerkinfrastruktur.

Nur 20% aller globalen Datenflüsse entfallen auf Nicht-Video Anwendungen
Hierbei handelt es sich um Websites, E-Mails, Instant Messaging, die Speicherung von Photos und verschiedenen Daten, Firmennetzwerke, etc. Sie umfassen auch Anwendungen, die mit Video in Verbindung gebracht werden können, die von den Autor*innen der Studie jedoch herausgerechnet wurden, wie Peer-to-Peer (die den Austausch von Dateien einschließlich Videodateien ermöglicht) und Videospielen.

Und was für Online-Videos schauen sich die Menschen an?

1. 34% VoD (Video on Demand)
Dies sind Videos, die auf Streaming-Plattformen gehostet werden, die breit gefächerte Film- und Serieninhalte (Netflix, Amazon Prime, etc. ) anbieten.
VoD macht 34% der Online-Videos, 20% der gesamten Datenflüsse und 7% der gesamten Treibhausgasemissionen aufgrund der digitalen Technologie aus.

2. 27% Pornographie
Dies sind Videos, die auf Streaming-Plattformen mit pornografischen Inhalten (Pornhub, YouPorn, XVideo, etc. ) gehostet werden. Ausgenommen hiervon sind z. B. Direkt-Streaming, Fotos, etc.
Pornografische Online-Videos machen 27% der Online-Videos aus, 16% des gesamten Datenstroms und 5% der gesamten Treibhausgasemissionen aufgrund der digitalen Technologie.

3. 21% "Tubes"
Dies sind Videos, die auf Streaming-Plattformen mit verschiedenen Arten von Inhalten gehostet werden (95% dominiert von YouTube, der restliche Teil wird von Dailymotion, Youku Tudou, etc. betreut).
Tubes machen 21% des Online-Videos, 13% des gesamten Datenflusses und 4% der gesamten Treibhausgasemissionen aufgrund der digitalen Technologie aus.

4. 18% Andere
Dies sind Videos, die von sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Tik Tok, Snapchat, Twitter, etc.) und anderen Online-Videos (Kleine Streaming-Anbieter, Videos, die direkt auf einer Website gehostet werden) gehostet werden.
Diese anderen Nutzungsarten machen 18% des Online-Videos, 11% des gesamten Datenverkehrs und 4% der Treibhausgasemissionen aufgrund digitaler Technologien aus.

 

Im Jahr 2018 erzeugte die Online-Videoübertragung mehr als 300 MtCO2*, d.h. so viel Treibhausgas, wie Spanien emittiert:
1% der globalen Emissionen!

* 1 Megatonne (Mt) = 1 Million Tonnen (t)

 

Quelle: CLIMATE CRISIS: THE UNSUSTAINABLE USE OF ONLINE VIDEO (The Shift Project), PDF

Urteile

Möglicher Eigenbedarf - keine Informationspflicht des Vermieters

Der Vermieter ist weder verpflichtet von sich aus vor Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags unaufgefordert Ermittlungen über einen möglichen künftigen Eigenbedarf anzustellen (sogenannte “Bedarfsvorschau“), noch den Mieter ungefragt über mögliche oder konkret vorhersehbare Eigenbedarfssituationen zu unterrichten (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, NJW 2013, 1596).

Etwas anderes hat allerdings dann zu gelten, wenn der Vermieter anlässlich des Vertragsabschlusses von sich aus oder auf Fragen des Mieters vorsätzlich unrichtige Angaben über den derzeitigen Stand ihm bekannter, für die Beurteilung einer Eigenbedarfssituation maßgebender Tatsachen gemacht hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, NJ W 2013, 1596).