Das Shift-Projekt (auch Shift oder TSP genannt), eine französische gemeinnützige Organisation, die sowohl den Klimawandel als auch die Abhängigkeit unserer Wirtschaft von fossilen Brennstoffen begrenzen soll, hat sich den Energieverbrauch der durch Streamingdienste (Netflix, Youtube etc.) verursacht  wird, angeschaut. Hier ein paar erschreckende Zahlen.

Mit der Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nach einer Abrechnung soll erreicht werden, dass die vom Mieter zu leistenden Abschläge den tatsächlichen Kosten möglichst nahe kommen, so dass weder der Mieter dem Vermieter - durch zu hohe Vorauszahlungen - ein zinsloses Darlehen gewährt noch der Vermieter - angesichts zu niedriger Vorauszahlungen - die Nebenkosten teilweise vorfinanzieren muss. Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen ist an einige Bedingungen geknüpft.

Grundsätzlich kann sich ein Vermieter bis zum Ende der Abrechnungsfrist mit der Betriebskostenabrechnung Zeit lassen ohne dass der Mieter Zinsen auf ein Betriebskostenguthaben fordern kann. Der Ausschluss von Verzugszinsen gilt nach Auffassung des Bundesgerichtshofes auch dann, wenn dem Mieter die Abrechnung erst nach Ablauf der Abrechnungsfrist zugeht (BGH, Urteil vom 05. Dezember 2012, Az. XII ZR 44/11).

In vielen Mietobjekten werden sowohl Gewerbeeinheiten als auch Wohnungen vermietet. Bei dieser Mischnutzung kann es notwendig sein, vor der Betriebskostenabrechnung für die Wohnraummieter die Gesamtkosten einer Kostenart um den gewerblichen Kostenanteil zu bereinigen, da sonst die Wohnraummieter mit Kosten belastet werden, die sie nicht verursacht haben. So ist es beispielsweise nicht unüblich, dass Gebäudeversicherer für den gewerblich vermieteten Teil eine höhere Prämie verlangen oder die Kommunen eine höhere Grundsteuer. Dieser gewerbliche Kostenanteil muss also zuvor ermittelt und von den Gesamtkosten abgezogen werden. Diese Berechnung wird Vorwegabzug genannt.

Hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, deren Kosten vom Mieter getragen werden, und verursacht der Mieter leicht fahrlässig einen von dieser Versicherung umfassten Wohnungsbrand, so trifft den Vermieter in der Regel die mietvertragliche Pflicht, wegen des Brandschadens nicht den Mieter, sondern die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Zudem hat der Vermieter in einem solchen Fall aufgrund seiner Pflicht zur Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand den Brandschaden grundsätzlich auch dann zu beseitigen, wenn er von einer Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung absieht.

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Urteile

Mietspanne muss bei Mieterhöhung beachtet werden!

Ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen nach dem Vergleichsmietverfahren ist gegeben, wenn der Vermieter unter zutreffender Einordnung der Wohnung des Mieters in die entsprechende Kategorie des Mietspiegels, die dort vorgesehene Mietspanne richtig nennt und die erhöhte Miete angibt.

Liegt die verlangte Miete jedoch oberhalb der im Mietspiegel ausgewiesenen Mietspanne, so ist das Erhöhungsverlangen insoweit unbegründet, als es über den im Mietspiegel ausgewiesenen Höchstbetrag hinausgeht.

BGH, Urteil vom 12. November 2003, VIII ZR 52/03

Klarheit schafften die Richter des Bundesgerichtshofes auch für den Fall, dass der Vermieter die Nettomiete innerhalb der Mietpreisspanne anheben will.