Urteile

Umzugshelfer: Bei Schäden ist der Mieter in der Pflicht!

Helfen dem Mieter bei einem Umzug Freunde, hat der Mieter dafür einzustehen, wenn diese Schäden am Gebäude verursachen. Hierauf wies das Amtsgericht Gummersbach noch einmal hin.

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